Mediation
Mediation ist ein Verfahren, in dem unparteiische Dritte (Mediatoren/-innen) Konfliktparteien helfen, eine einvernehmliche, faire, außergerichtliche, von den Parteien selbst erarbeitete Lösung des Konfliktes zu finden. Bei diesem Verfahren werden die Interessen aller Parteien gleichermaßen berücksichtigt. Der Mediator (und auch der Co-Mediator, falls erforderlich bzw. gewünscht) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und bleibt neutral. Vereinbarungen, die in der Mediation getroffen werden, können notariell beurkundet werden und haben damit eine rechtsverbindliche Wirkung. Mediation erspart ein langwieriges Gerichtsverfahren und damit Zeit und Kosten. Die Parteien finden zu einer einvernehmlichen Lösung.
Rechtsanwalt Hans G. Keitel ist aufgrund seiner berufsspezifischen Erfahrungen auf Problematiken der Wirtschaftsmediation spezialisiert. Ein Wirtschaftsmediator kann die Voraussetzungen schaffen für die außergerichtliche Auseinandersetzungen von Gesellschaftern, insbesondere auch in Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietäten.
