KEITEL & KEITEL
RECHTSANWÄLTE

Gesellschaftsrecht


Zentrales Thema einer wirtschaftsrechtlichen Beratung ist das Gesellschaftsrecht. Eine fundierte Beratung ist insbesondere wegen der vielfältigen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, welche der Gesetzgeber den handelnden Individuen eröffnet hat, zwingend erforderlich.

Zu regeln sind die Rechtsverhältnisse der Personen untereinander, welche unter dem Dach der Gesellschaft ein gemeinsames unternehmerisches Ziel verfolgen Gesellschafter, Geschäftsführer/Vorstände, Aufsichtsräte/Beiräte). Von mindestens gleichrangiger Bedeutung sind aber auch haftungsrechtliche Fragestellungen, welche sich aus der Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr ergeben.

Durch die Bündelung von gesellschaftsrechtlichem, familienrechtlichem und erbrechtlichem Know-How mit profunden Kenntnissen des Steuerrechts wird eine effiziente Beratung für die Entscheidungsträger möglich.

"Kauf oder Verkauf einer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkanzlei"

Vortrag RA Keitel bei Commerzbank Köln im Rahmen der Kundenveranstaltung "Kauf oder Verkauf einer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkanzlei" am 10.05.2006.

 

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Aktienrecht

Durch das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2. August 1994 hat die Aktiengesellschaft auch für mittelständische Unternehmen an Attraktivität gewonnen. Expandierende Unternehmen sollen nun eher in die Lage versetzt werden, sich über die Börse Eigenkapital zu verschaffen. Zudem soll die Struktur der Aktiengesellschaft Familiengesellschaften helfen, den anstehenden Generationswechsel zu vollziehen und die Selbständigkeit zu sichern. Durch verschiedene Vereinfachungen wird die sogenannte kleine Aktiengesellschaft sozusagen eine echte Alternative zur GmbH und in gewisser Weise zum "Übungsfeld" für ein später vorgesehenes going-public.

GmbH-Recht

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung sind insbesondere bei der Einsetzung eines fakultativen Aufsichtsrats bzw. Beirats sehr interessant. Hierdurch kann der Bewegungsspielraum der Geschäftsführung exakt gemäss den individuellen Vorstellungen der für die Gesellschaft massgeblichen Personen abgesteckt werden.

Aus diesem Grund ist die GmbH auch sehr gut als privatrechtliche Rechtsform bei der kommunalen Eigengesellschaft geeignet. Hierbei kann die Gemeinde ihre Einflussmöglichkeiten im fakultativen Aufsichtsrat exakt auf die nach den Vorschriften der Gemeindeordnung bestehenden Anforderungen des öffentlichen Rechts abstimmen.

Personengesellschaften / Familiengesellschaften

Diese rechtliche Struktur ist immer noch der vorherrschende Gesellschaftstyp im deutschen Mittelstand. Vielfach historischen Ursprungs und aus steuerlichen Erwägungen beibehalten, kann jedoch diese Gesellschaftsform eine reibungslose Übergabe an die Nachfolgegeneration im Betrieb hindern, da die Personengesellschaft immer auf den derzeitigen Inhaber zugeschnitten ist und die sukzessive Übergabe der Geschäfte an den Nachfolger behindert.

Beratung von Aufsichtsräten und Beiräten

Zunehmend geraten haftungsrechtliche Konsequenzen für diesen Personenkreis in den Vordergrund und erfordern eine exakte Vermittlung von Kenntnissen der grundsätzlichen Zuständigkeiten und Pflichten der Räte. Von außerordentlicher Bedeutung ist auch die Information über versicherungstechnische Fragen, da eine Vielzahl von Risiken durch einen geeigneten Versicherungsschutz abgedeckt werden können.

Kapitalmarktrecht

Die Begleitung eines Unternehmens beim Börsengang erfordert profunde Rechtskenntnissen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht sowie Verständnis für die Situation an den Kapitalmärkten. Die Beratung umfasst den Vertragsabschluß mit der den Börsengang begleitenden Bank, sowie die Vorbereitung der Gesellschaft in ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur und in ihrem Vertragswesen. Oberstes Ziel ist es, die bei einem Börsengang immanenten Risiken zu reduzieren.

(Vor-)Insolvenzberatung

Förderungsausfälle von Kunden stellt aufgrund der hohen Insolvenzquote ein zunehmendes Risiko für mittelständische Unternehmen dar. Wir bieten ein konsequentes Forderungsinkasso für Unternehmen an und raten frühzeitig dazu, mit wichtigen Kunden Sicherungsabsprache zu treffen, die im Fall einer Insolvenz die Risiken für das Unternehmen deutlich reduzieren. Zugleich überarbeiten wir bestehende Sicherungsverträge und achten darauf, dass möglichst eingeräumte Sicherheiten nicht durch nachträgliche Anfechtung zunichte gemacht werden. Zugleich überprüfen wir im Fall einer Insolvenz eines Kunden, ob Anfechtungsrechte unseres Mandanten bestehen, welche die Werthaltigkeit von dessen Forderung verbessern.